Ob Nachbarschaftsstreit oder andere Konfliktsituationen: Es müssen nicht immer Gerichte bemüht werden, um (teure) Verfahren zu beenden.
Schiedspersonen werden von einer Streitpartei angerufen, um den Versuch einer außergerichtlichen Einigung herbei zu führen. Mit ruhiger, besonnener und unvoreingenommener Art versucht die Schiedsfrau/der Schiedsmann Lösungen aufzuzeigen, damit die Streitparteien sich schnell wieder die Hände geben und sich wieder in die Augen schauen können.
Damit übernehmen sie eine ganz wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft.
- vermögensrechtliche Ansprüche z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld bis 750,00 €
- Ansprüche aus dem Nachbarrecht (z.B. Geräusch- u. Geruchsbelästigung, Grenzstreitigkeiten, Baumschnitt etc.)
- Verletzung der persönlichen Ehre, Strafsachen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung: z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung